Samstag, 3. Januar 2004
Weiterer Beitrag
Aus nicht mitgeteilten Gründen sehen wir uns gezwungen, einen weiteren Beitrag abzufassen, der Behörde zur Erteilung der Pressgenehmigung vorzulegen und sodann zu veröffentlichen. Wir gehen fest davon aus, dass das in der Zukunft geschehen wird; ob der beschriebene Ablauf auch in der Gegenwart oder gar der Vergangenheit möglich sei, wurde von den zuständigen Stellen eingehend geprüft, letztlich aber abschlägig beschieden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus diesbezüglich ist bestandskräftig, Rechtsbehelfe wurden wegen Eindeutigkeit des Vorgangs nicht zugelassen. Wir haben den ganzen Abend geweint und mussten sogar das große Huhn schlachten.

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Sie haben trotz
des abschlägigen Bescheides veröffentlicht? Der Robin Hood unter den Bloggern! Es ist mir eine Ehre!!

(Danke für Ihre Zeile!)

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Hier hat mir
mein Formulierungsvermögen wieder einen bösen Streich gespielt. Der böse Bescheid betraf nur die Frage, ob ich - wie von den Kindern gewünscht - in der Vergangenheit veröffentlichen dürfe. Die grundsätzliche Befugnis - also vor allem für die Zukunft - wurde zum Glück auch in C. nicht in Frage gestellt.

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Jetzt wo Sie es erwähnen,
fällt mir ein, dass ich um dieses Befugnis noch gar nicht gebeten habe. Woher bekomme ich die nötigen Formulare?

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Wir haben sie alle selbst gebastelt,
die Formulare, an den Adventssamstagnachmittagen (des Jahres 1998, das dauert ja immer mit diesen Prozessen). Das hat das Gericht auch eigens positiv hervorgehoben, hat aber auch geschrieben, dass wir nächstes Mal nicht so eine stumpfe Schere benutzen sollen und dass unser grüner Filzstift anscheinend ausgetrocknet war.

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Haben Sie Geschenkpapier
oder Servietten benutzt? Darf man eine Zickzackschere verwenden? Ich bevorzuge Bleistift. ;-)

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